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Landesverband für
Spielmannswesen Rheinland-
Pfalz e.V.
Update der Homepage
Ergebnisliste LM und TSP eingefügt.
Unter den jeweiligen Reitern zum download
© LSW e.V.
Lsw-rlp.de
Aktuell
Infobrief zur aktuellen Corona-Situation
des Landesmusikrates RLP,
Sehr geehrte Mitglieder des Landesmusikrats
gestern spätabends erschien die Neunte Corona-
Bekämpfungsverordnung für Rheinland-Pfalz, die Sie
hier nachlesen können: https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-
stk/pdf-
Dateien/Corona/9_bekaempfungsverordnung/9._CoBeLVO.
pdf
Dort ist für die Musik ab dem 10. Juni 2020 u.a. geregelt:
- Proben im Laienbereich sind erlaubt (§15, Abs. 2)
o Insbesondere unter Berücksichtigung der
Abstandsregelungen (1,5m Meter pro
Person)
o Bei Chören und Blasorchestern sollen Proben
„nach Möglichkeit im Freien“ stattfinden,
die Abstände sind auf 3 Meter zu
verdoppeln und es gelten zusätzliche
Hygienekonzepte
Hygienekonzept für Chöre:
https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-
stk/pdf-
Dateien/Corona/9_bekaempfungsv
erordnung/Hygienekonzept_Chorpr
oben.pdf
Hygienekonzept für Blasorchester:
https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-
stk/pdf-
Dateien/Corona/9_bekaempfungsv
erordnung/Hygienekonzept_Blasorc
hester.pdf
- Auftritte von Laienensembles (§15, Abs. 3)
o Unter Berücksichtigung der Regelungen für
Veranstaltungen sind Auftritte von
Laienensembles erlaubt mit folgenden
Einschränkungen
Chorgesang ist untersagt
„Andere Tätigkeiten, die wegen
besonderer körperlicher
Anstrengung zu verstärktem
Aerosolausstoß führen
(beispielsweise Blasmusik)“ sind
nur im Freien zulässig.
- Veranstaltungen im Freien mit bis zu 250 Personen sind
erlaubt (§2, Abs. 2)
o Unter Beachtung diverser
Schutzmaßnahmen, Zusammengefasst im
Hygienekonzept:
https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-
Dateien/Corona/9_bekaempfungsverordnu
ng/Hygienekonzept_Veranstaltungen_im_A
ussenbereich.pdf
- Veranstaltungen im Innenbereich mit bis zu 75 Personen
sind erlaubt, wenn die Teilnehmenden einen festen
Platz zugewiesen haben, ansonsten gelten 10
qm/Person (§2, Abs.3)
o Unter Beachtung diverser
Schutzmaßnahmen, Zusammengefasst im
Hygienekonzept:
https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-
Dateien/Corona/9_bekaempfungsverordnu
ng/Hygienekonzept_Veranstaltungen_im_In
nenbereich.pdf
- Öffentliche und gewerbliche Kultureinrichtungen (Theater,
Konzerthäuser, Kleinkunstbühnen etc.) sind
geöffnet (§15, Abs. 1)
o Unter Beachtung diverserer
Schutzmaßnahmen, Zusammengefasst im
Hygienekonzept:
https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-
Dateien/Corona/9_bekaempfungsverordnu
ng/Hygienekonzept_Theater_Kinos_Konzert
hallen.pdf
- Musik im Gottesdienst (§3, Abs. 3)
o Einsatz eines Chors sowie der
Gemeindegesang sind untersagt
o Die Religions- oder Glaubensgemeinschaften
oder ihre Dachorganisationen erstellen
noch Infektionsschutzkonzepte
- Gesangsunterricht an Musikschulen ist unter
Einschränkungen erlaubt (§14, Abs. 2)
o Dies gilt für den Einzelunterricht (nur
Schüler*in und Lehrer*in in einem Raum)
o Der Abstand von sechs Metern ist
einzuhalten
- Musikausübung in der Schule ist weiterhin nur
eingeschränkt möglich (Hygieneplan Corona für
Schulen in Rheinland-Pfalz, Punkt 4)
o Dort ist geregelt: „Auf musikpraktisches
Arbeiten in Bläserklassen sowie auf Singen
soll zurzeit zugunsten anderer
musikalischer Aktivitäten verzichtet
werden.“:
https://corona.rlp.de/fileadmin/bm/Bildung
/Corona/3._Hygieneplan_Corona_Schulen_
Stand_20.05.2020.pdf
Auch, wenn ab dem 10. Juni das Proben von Chören
und Blasorchestern in Räumen möglich ist, möchten
wir aus Sicherheitsgründen mit Nachdruck
empfehlen, die Proben im Freien stattfinden zu
lassen!
Mit freundlichen Grüßen
Peter Stieber Etienne Ermard
Präsident Geschäftsführer
Termine und Veranstaltungen, Workshops
klicken Sie bitte auf den Reiter Aktuelles.
Liebe LSW Vereine,
auch unser Verband wird sich an den Maßnahmen gegen die
schnelle Ausbreitung des CORONA VIRUS beteiligen.
Wie ihr sicher gelesen habt, sind vorerst bis zum 31 August
2020 alle öffentlichen Veranstaltungen mit 150 Personen und
mehr grundsätzlich verboten. Bei weniger als 75 Teilnehmern
sind erhebliche Auflagen zu erfüllen.
Aus diesen Gründen müssen wir die Delegiertenversammlung
in den Herbst des Jahres verschieben. Ihr erhaltet rechtzeitig
Einladungen
Für den LSW-Vorstand