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  Landesverband für 
  Spielmannswesen Rheinland-
  Pfalz e.V.
  Update der Homepage
  Ergebnisliste LM und TSP eingefügt.
  Unter den jeweiligen Reitern zum download
 
 
 
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  Aktuell
  Infobrief zur aktuellen Corona-Situation
  des Landesmusikrates RLP,
  Sehr geehrte Mitglieder des Landesmusikrats
   
  gestern spätabends erschien die Neunte Corona-
  Bekämpfungsverordnung für Rheinland-Pfalz, die Sie 
  hier nachlesen können: https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-
  stk/pdf-
  Dateien/Corona/9_bekaempfungsverordnung/9._CoBeLVO.
  pdf
   
  Dort ist für die Musik ab dem 10. Juni 2020 u.a. geregelt:
   
  -          Proben im Laienbereich sind erlaubt (§15, Abs. 2)
  o   Insbesondere unter Berücksichtigung der 
  Abstandsregelungen (1,5m Meter pro 
  Person)
  o   Bei Chören und Blasorchestern sollen Proben 
  „nach Möglichkeit im Freien“ stattfinden, 
  die Abstände sind auf 3 Meter zu 
  verdoppeln und es gelten zusätzliche 
  Hygienekonzepte
    Hygienekonzept für Chöre: 
  https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-
  stk/pdf-
  Dateien/Corona/9_bekaempfungsv
  erordnung/Hygienekonzept_Chorpr
  oben.pdf
    Hygienekonzept für Blasorchester: 
  https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-
  stk/pdf-
  Dateien/Corona/9_bekaempfungsv
  erordnung/Hygienekonzept_Blasorc
  hester.pdf
   
  -          Auftritte von Laienensembles (§15, Abs. 3)
  o   Unter Berücksichtigung der Regelungen für 
  Veranstaltungen sind Auftritte von 
  Laienensembles erlaubt mit folgenden 
  Einschränkungen
    Chorgesang ist untersagt
    „Andere Tätigkeiten, die wegen 
  besonderer körperlicher 
  Anstrengung zu verstärktem 
  Aerosolausstoß führen 
  (beispielsweise Blasmusik)“ sind 
  nur im Freien zulässig.
   
  -          Veranstaltungen im Freien mit bis zu 250 Personen sind 
  erlaubt (§2, Abs. 2)
  o   Unter Beachtung diverser 
  Schutzmaßnahmen, Zusammengefasst im 
  Hygienekonzept: 
  https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-
  Dateien/Corona/9_bekaempfungsverordnu
  ng/Hygienekonzept_Veranstaltungen_im_A
  ussenbereich.pdf
   
  -          Veranstaltungen im Innenbereich mit bis zu 75 Personen 
  sind erlaubt, wenn die Teilnehmenden einen festen 
  Platz zugewiesen haben, ansonsten gelten 10 
  qm/Person  (§2, Abs.3)
  o   Unter Beachtung diverser 
  Schutzmaßnahmen, Zusammengefasst im 
  Hygienekonzept: 
  https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-
  Dateien/Corona/9_bekaempfungsverordnu
  ng/Hygienekonzept_Veranstaltungen_im_In
  nenbereich.pdf
   
  -          Öffentliche und gewerbliche Kultureinrichtungen (Theater, 
  Konzerthäuser, Kleinkunstbühnen etc.) sind 
  geöffnet (§15, Abs. 1)
  o   Unter Beachtung diverserer 
  Schutzmaßnahmen, Zusammengefasst im 
  Hygienekonzept: 
  https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-
  Dateien/Corona/9_bekaempfungsverordnu
  ng/Hygienekonzept_Theater_Kinos_Konzert
  hallen.pdf
   
  -          Musik im Gottesdienst (§3, Abs. 3)
  o   Einsatz eines Chors sowie der 
  Gemeindegesang sind untersagt
  o   Die Religions- oder Glaubensgemeinschaften 
  oder ihre Dachorganisationen erstellen 
  noch Infektionsschutzkonzepte
   
  -          Gesangsunterricht an Musikschulen ist unter 
  Einschränkungen erlaubt (§14, Abs. 2)
  o   Dies gilt für den Einzelunterricht (nur 
  Schüler*in und Lehrer*in in einem Raum)
  o   Der Abstand von sechs Metern ist 
  einzuhalten
   
  -          Musikausübung in der Schule ist weiterhin nur 
  eingeschränkt möglich (Hygieneplan Corona für 
  Schulen in Rheinland-Pfalz, Punkt 4)
  o   Dort ist geregelt: „Auf musikpraktisches 
  Arbeiten in Bläserklassen sowie auf Singen 
  soll zurzeit zugunsten anderer 
  musikalischer Aktivitäten verzichtet 
  werden.“: 
  https://corona.rlp.de/fileadmin/bm/Bildung
  /Corona/3._Hygieneplan_Corona_Schulen_
  Stand_20.05.2020.pdf
   
   
  Auch, wenn ab dem 10. Juni das Proben von Chören 
  und Blasorchestern in Räumen möglich ist, möchten 
  wir aus Sicherheitsgründen mit Nachdruck 
  empfehlen, die Proben im Freien stattfinden zu 
  lassen!
   
  Mit freundlichen Grüßen
   
  Peter Stieber                                    Etienne Ermard 
  Präsident                                         Geschäftsführer
  
 
 
 
 
  Termine und Veranstaltungen, Workshops 
  klicken Sie bitte auf den Reiter Aktuelles.
  
 
 
  Liebe LSW Vereine,
   auch unser Verband wird sich an den Maßnahmen gegen die 
  schnelle Ausbreitung des CORONA VIRUS beteiligen.
  Wie ihr sicher gelesen habt, sind vorerst bis zum 31 August 
  2020 alle öffentlichen Veranstaltungen mit 150 Personen und 
  mehr grundsätzlich verboten. Bei weniger als 75 Teilnehmern 
  sind erhebliche Auflagen zu erfüllen. 
  Aus diesen Gründen müssen wir die Delegiertenversammlung 
  in den Herbst des Jahres verschieben. Ihr erhaltet rechtzeitig 
  Einladungen
   Für den LSW-Vorstand